Ordentliche Kündigung
Wenn du deinen Versicherungsvertrag ganz normal, zum Ablauf des Vertrages kündigen möchtest,
so musst du dies schriftlich tun.
Das heißt per Post oder per Fax.
Eine eMail geht nur, wenn du die Kündigung einscannst,
da du die Kündigung handschriftlich unterschreiben musst.
Grundsätzlich muss eine Kündigung mindestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages bei der Versicherung eingehen.
Du bist aber auf der besseren Seite, wenn du deine Kündigung rechtzeitig im Vorraus und
nicht auf den letzten Drücker abschickst.
Ratsam ist es, die Kündigung immer zum nächstmöglichen Termin auszusprechen.
Dann muss deine Versicherung die Kündigung annehmen,
selbst wenn es erst in ein paar Jahren zum Ende des Vertrages kommt.
Deine Versicherung muss dir eine Bestätigung mit dem Datum, an dem der Vertrag endet, schriftlich zuschicken.
Außerordentliche Kündigung
Du möchtest deinen Versicherungsvertrag kündigen, hast ihn aber noch für längere Zeit abgeschlossen?
Gründe dafür sind zahlreich, meist hast du ein günstigeres Angebot vorliegen,
kannst den Beitrag nicht mehr zahlen, oder bist mit deiner Versicherung unzufrieden.
Deine Versicherung wird aber aus den oben genannten Gründen deinen Versicherungsvertrag nicht einfach aufheben.
Klar, sie würden ja dann einen zahlenden Kunden verlieren.
Abhilfe schafft dir da die außerordentliche Kündigung, bei der du den
Versicherungsvertrag vorzeitig auflösen kannst.
Nachfolgend sind Tipps und Tricks für die außerordentliche Kündigung je Versicherungsart aufgelistet.
Bei den meisten Versicherungen gibt es nur die Möglichkeit einer Kündigung im Schadenfall.
Schadenbeispiele und wie der jeweilige Schaden gemeldet werden sollte, gibt es
im Forum
Böse Zungen behaupten , dass häufig (kleine) Schäden vorsätzlich produziert werden,
um einen Vertrag vorzeitig zu kündigen.
Die Informationen hier sollen aber nicht zum Versicherungsbetrug dienen,
sondern sind nur zur Aufklärung gedacht.
Haftpflichtversicherung
Bei der Haftpflichtversicherung hat der Versicherungsnehmer, nachdem ein Schaden von
der Versicherung übernommen wurde, das Recht auf eine außerordentliche Kündigung.
Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Schadenzahlung schriftlich erklärt werden.
Du kannst den Vertrag per sofort oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Ratsam ist es, den Vertrag mit Wirkung zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen,
da die Versicherung trotz Kündigung Anspruch auf den restlichen Beitrag hat.
Hausratversicherung
Auch in der Hausratversicherung hat der Versicherungsnehmer, nachdem ein Schaden
von der Versicherung übernommen wurde, das Recht auf eine außerordentliche Kündigung.
Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Schadenzahlung schriftlich erklärt werden.
Du kannst den Vertrag per sofort oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Ratsam ist es, den Vertrag mit Wirkung zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen,
da die Versicherung trotz Kündigung Anspruch auf den restlichen Beitrag hat.
KFZ Versicherung
Es ist sehr einfach die KFZ Versicherung zu kündigen.
Beim Verkauf des versicherten Autos, hast du ein Sonderkündigungsrecht.
Du verkaufst also dein Auto z.B. an einen Freund und kaufst es ein paar Tage später wieder zurück.
Alles was du tun musst, ist bei deinem zustädigem Landratsamt dein Auto ummelden,
natürlich musst du dies auf einen anderen Namen anmelden.
Du kannst dann einige Tage später das Auto wieder auf deinen Namen anmelden und schließt
einen neuen Vertrag ab.
Wichtig ist, dass du sofort bei deiner Versicherung anrufst und sagst, dass du
das Auto verkauft hast.
Die meisten Versicherungen nehmen dies telefonisch entgegen, da sie vom Landratsamt
immer automatisch eine Bestätigung erhalten, wenn ein bei ihnen versichertes Auto abgemeldet wurde.
Melde das Auto aber erst wieder auf deinen Namen an, wenn du die Kündigungsbestätigung erhalten hast.
Unfallversicherung
Natürlich gibt es auch bei der Unfallversicherung im Schadenfall die Möglichkeit für
eine außerordentliche Kündigung.
Das Problem ist hierbei, dass du nur außerordentlich kündigen kannst, wenn
eine Leistung gezahlt wurde oder deine Versicherung bezüglich eines Schadenfalles verklagst.
Im Klartext heißt das, dass du durch einen Unfall zumindest einen Tag stationär
ins Krankenhaus kommen musst.
Dies lässt wenig Spielraum, um eine Vertragsaufhebung herbeizuführen.
Sollte dir aber ein Unfall wiederfahren, so hast du hier auch innerhalb
eines Monats nach der Schadenzahlung das Recht auf außerordentliche Kündigung.
Du kannst den Vertrag per sofort oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Der Beitrag wird auf den Tag genau abgerechnet, du kannst durchaus per sofort kündigen.
Gebäudeversicherung
Bei der Gebäudeversicherung hat der Versicherungsnehmer, nachdem ein Schaden von
der Versicherung übernommen wurde, das Recht auf eine außerordentliche Kündigung.
Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Schadenzahlung schriftlich erklärt werden.
Du kannst den Vertrag per sofort oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Ratsam ist es, den Vertrag mit Wirkung zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen,
da die Versicherung trotz Kündigung Anspruch auf den restlichen Beitrag hat.
Lebensversicherung
Wenn du deine Lebensversicherung wirklich kündigen willst, dann kannst du das jederzeit schriftlich tun.
Grundsätzlich ist die Kündigung wirksam zum 1. des übernächsten Monats.
Es gibt auch die Möglichkeit, die Police zu verkaufen.
In den meisten Fällen, erhälst du mehr Geld als bei einer Kündigung und bist
zudem auch noch weiter (eingeschränkt) versichert.
Eine Liste der Gesellschaften die Lebensversicherungen kaufen findest du im Forum
